Geldanlage

Lohnt sich deine BAV wirklich? Die ehrliche Rechnung

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Kurz gesagt

Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) spart dir heute Steuern und Sozialabgaben, und dein Arbeitgeber muss in aller Regel mindestens 15 % zuschießen. Ob sie sich lohnt, hängt trotzdem an drei Faktoren, und der stärkste davon ist die Rendite. Im verbreitetsten Fall am Markt, 15 % Zuschuss und 5 % Rendite, liegt die BAV um 384 € Monatsrente hinter einer privaten ETF-Police. Erst mit echtem ETF-Anteil und einem Zuschuss ab rund 30 % dreht sich das Bild. Zahlt ausschließlich dein Arbeitgeber ein, ist die Sache immer ein klares Ja. Und prüfe unbedingt, ob dein Vertrag eine Kapitalauszahlung zulässt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aus 100 € Bruttobeitrag wird für dich oft nur eine Nettobelastung von rund 50 €. Dazu kommt der Pflichtzuschuss von 15 %, allerdings nur, wenn dein Arbeitgeber durch deine Umwandlung tatsächlich Sozialabgaben spart.
  • Rendite schlägt Zuschuss. Ein klassischer Garantievertrag mit 2 % pro Jahr verliert in jedem Szenario, selbst bei 50 % Arbeitgeberzuschuss noch um 581 € Rente im Monat.
  • Der verbreitetste Fall am Markt sind 15 % Zuschuss und 5 % Rendite. Dort liegt die BAV 384 € pro Monat hinter der ETF-Police. Der Pflichtzuschuss allein rettet eine schwach investierte BAV nicht.
  • Richtig interessant wird es erst mit echtem ETF-Anteil und einem Zuschuss ab rund 30 %. Ob die 7 % für dich überhaupt erreichbar sind, erkennst du an der Aktienquote der eingesetzten Fonds.
  • Prüfe, ob eine Kapitalauszahlung möglich ist. Zwingt dich dein Vertrag in die Verrentung, lautet die entscheidende Frage nicht, wie viel du einzahlst, sondern wie alt du werden musst, um dein Geld wiederzusehen.

Du hast eine betriebliche Altersvorsorge über deinen Arbeitgeber, vielleicht schon vor Jahren unterschrieben. Du weißt, dass sie irgendwie Steuern spart. Angeschaut hast du sie seitdem vermutlich nicht mehr.

Ob sich dein Vertrag am Ende wirklich lohnt, hängt an genau drei Faktoren. Und einer davon entscheidet meistens schon alles. Wir gehen die drei der Reihe nach durch und rechnen die BAV anschließend gegen eine private ETF-Police durch. Zum Schluss erzähle ich dir noch, wie alt ich bei meinem letzten BAV-Vertrag rein rechnerisch hätte werden müssen, damit sich die Verrentung gelohnt hätte.

Die Rechnung in diesem Artikel ist ein typischer Durchschnittsfall, keine Aussage über deinen Vertrag. Kosten, Zuschuss und Anlage schwanken am Markt erheblich, dein Angebot kann also deutlich besser oder deutlich schlechter ausfallen. Die genannten Förderhöchstbeträge sind die Werte für 2026. Sie hängen an der Beitragsbemessungsgrenze und steigen in aller Regel jedes Jahr.

Was die BAV überhaupt ist

Das Grundprinzip ist erfreulich einfach. Dein Arbeitgeber wandelt einen Teil deines Bruttogehalts in Altersvorsorge um, statt dir das Geld aufs Konto zu überweisen. Dafür sparst du hier und jetzt Einkommensteuer und Sozialabgaben auf diesen Beitrag.

Technisch gibt es dafür vier verschiedene Durchführungswege. Die im Detail durchzugehen würde hier den Rahmen sprengen, und für die Frage, ob sich dein Vertrag lohnt, sind sie zunächst zweitrangig. Wichtiger ist hier vielmehr die konkrete Ausgestaltung durch deinen Arbeitgeber.

Die zwei Seiten der BAV

Eine BAV hat immer zwei Seiten. Eine, die sich sofort auszahlt, und eine, die sich erst im Rentenalter zeigt.

Was du heute gewinnst

Auf den Beitrag, den du umwandelst, sparst du Einkommensteuer und Sozialabgaben. Aus 100 € Bruttobeitrag wird dadurch für dich vielleicht nur eine echte Belastung von 50 €. Der Staat schießt also indirekt etwas zu.

Dazu kommt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von 15 %. Zahlst du einen Euro ein, legt dein Chef 15 Cent obendrauf. Diesen Zuschuss gibt es seit 2022 auf alle Verträge, auch auf Altverträge.

Aber Vorsicht bei der Bedingung dahinter. Der Pflichtzuschuss greift nur, sofern dein Arbeitgeber durch deine Entgeltumwandlung tatsächlich Sozialabgaben spart. Das ist in den meisten Fällen so, garantiert ist es nicht.

Was in der Rente auf dich zukommt

So weit, so attraktiv. Die andere Seite zeigt sich erst Jahrzehnte später.

Auf die volle Auszahlung zahlst du dann Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einer hohen Auszahlung sind das schnell ein paar hundert Euro im Monat, die direkt von deiner Rente abgehen.

Der zweite Nachteil ist die Anlage. Je nach Durchführungsweg ist dein Arbeitgeber bei ihrer Wahl rechtlich eingeschränkt. Für dich bedeutet das weniger Rendite über die Laufzeit und damit nach hinten raus spürbar weniger Rente.

Und der dritte Nachteil wird fast immer übersehen. Nicht in jedem BAV-Vertrag ist überhaupt eine Kapitalauszahlung vorgesehen. Manche Verträge zwingen dich in die Verrentung, ob du willst oder nicht. Was das praktisch bedeutet, dazu komme ich weiter unten.

Die drei Faktoren

Bleibt also die Frage, ob sich das unterm Strich rechnet. Die Antwort hängt an drei Dingen.

Faktor 1: Wie viel gibt dein Arbeitgeber dazu? Pflicht sind die genannten 15 %. Manche Arbeitgeber stocken aber freiwillig deutlich höher auf, und es gibt Unternehmen, die deinen Beitrag schlicht verdoppeln. Ist das bei dir der Fall, hast du hier schon einen sehr starken Wert.

Faktor 2: Wie wird das Geld investiert? Hier liegt mit Abstand die größte Stellschraube. Eine klassische BAV mit Garantievertrag bringt dir über Jahrzehnte vielleicht 2 oder 3 % pro Jahr. Eine fondsgebundene BAV mit echtem ETF-Anteil ist eine völlig andere Welt, dort sind langfristig 5 bis 7 % realistisch. Welche Variante bei dir läuft, steht in deinen Vertragsunterlagen oder lässt sich bei der zuständigen Versorgungsstelle erfragen. Taucht dort eine garantierte Verzinsung auf, weißt du eigentlich schon Bescheid.

Faktor 3: Welche Kosten fallen an? Die Angebote am Markt sind so unterschiedlich, dass eine seriöse Pauschalantwort nicht möglich ist. Wenn du wissen willst, was dein Vertrag wirklich kostet, führt kein Weg an einer Einzelfallprüfung vorbei.

Die eine Ausnahme

Ein offensichtlicher Punkt vorweg, bevor wir rechnen. Wenn ausschließlich dein Arbeitgeber einzahlt, du also selbst nichts umwandelst, dann ist die Sache ein absoluter No-Brainer. Ein solches Geschenk nehmen wir natürlich immer dankbar mit.

Die Rechnung: BAV gegen ETF-Police

Wir nehmen eine typische Ausgangslage. Eine 30-jährige Person, 5.000 € brutto im Monat, gesetzlich krankenversichert, Steuerklasse 1, ohne Kirche. Sie kann monatlich 200 € netto fürs Alter zurücklegen.

Weg 1, die ETF-Police. Die 200 € netto wandern direkt in eine moderne fondsgebundene Rentenversicherung, die in ein breit gestreutes ETF-Portfolio investiert. Wenig Aufwand, läuft im Hintergrund mit, ganz ähnlich wie die BAV.

Weg 2, die BAV. Die 200 € fließen über die betriebliche Altersvorsorge. Weil du dabei Steuern und Sozialabgaben sparst, entspricht dieselbe Nettobelastung von 200 € hier einer Bruttoumwandlung von 387 €. Und auf diese 387 € kommt der Arbeitgeberzuschuss noch obendrauf.

Was monatlich im Vertrag landet

200 € aus deinem Netto entsprechen 387 € Bruttoumwandlung. Erst darauf kommt der Zuschuss.

  • 15 % Zuschuss 445 €
  • 20 % Zuschuss 465 €
  • 30 % Zuschuss 505 €
  • 50 % Zuschuss 580 €

Deine Nettobelastung immer 200 €

Beiträge auf 5 € gerundet. Die Umrechnung von 200 € netto auf 387 € brutto gilt für 5.000 € brutto im Monat, Steuerklasse 1, ohne Kirche.

Beide Wege laufen 37 Jahre bis zum Renteneintritt mit 67. Am Ende steht jeweils ein Einmalbetrag, aus dem wir uns dann 4 % pro Jahr auszahlen. So wird aus zwei Endsummen eine vergleichbare Monatsrente. Kosten und Steuern sind auf beiden Seiten eingerechnet.

Durchgespielt wird das für vier Zuschusshöhen, nämlich 15 %, 20 %, 30 % und 50 %. Dazu drei Renditen, nämlich 2 % als typischer Garantievertrag, 5 % als gut aufgestellter Standard und 7 % als ambitionierte fondsgebundene Variante.

Was jetzt kommt, sind nicht die Endkapitalsummen, sondern die Differenz in der Monatsrente. Also die Frage, wie viel mehr oder weniger Rente du mit der BAV bekommst als mit der ETF-Police. Positive Werte heißen, die BAV gewinnt. Negative Werte heißen, die ETF-Police ist die bessere Wahl.

Monatsrente gegen die ETF-Police

Arbeitgeberzuschuss
Rendite 15 % 20 % 30 % 50 %
2 % −724 € −703 € −663 € −581 €
5 % −384 € −349 € −279 € −138 €
7 % +18 € +71 € +176 € +387 €
Differenz in der Monatsrente, gerechnet für 200 € netto Einzahlung über 37 Jahre. Negative Werte heißen, die ETF-Police gewinnt.

Bei 2 % Rendite verliert die BAV überall

Der klassische Garantievertrag fällt in jedem einzelnen Szenario gewaltig zurück. Mit dem Pflichtzuschuss von 15 % verlierst du 724 € Rente pro Monat. Selbst mit einem üppigen Zuschuss von 50 % bist du noch 581 € im Minus.

Der Grund ist der Zinseszinseffekt, die mit Abstand stärkste Kraft bei jeder Geldanlage. Bei 2 % pro Jahr bleibt er über 37 Jahre schlicht auf der Strecke, und kein Zuschuss der Welt holt das wieder herein.

Bei 5 % Rendite, dem Realfall, verliert sie immer noch

Jetzt der wichtigste Punkt. Schauen wir uns die verbreitetste Kombination am Markt an, also 15 % Arbeitgeberzuschuss bei 5 % Rendite. Das ist das, was die meisten Beschäftigten in Deutschland in ihrem Vertrag stehen haben.

Hier liegt die BAV 384 € pro Monat hinten.

Der landläufige Satz „mein Arbeitgeber schießt 15 % zu, also lohnt sich das schon“ stimmt mathematisch also nicht. Und jetzt kommt das wirklich Außergewöhnliche. Selbst wenn dein Arbeitgeber dir 50 % zuschießt und du diese 5 % Rendite bekommst, bist du immer noch 138 € im Minus. Der Pflichtzuschuss allein rettet eine durchschnittlich investierte BAV vorne und hinten nicht.

Bei 7 % Rendite kippt das Bild, aber knapp

Erst in der 7-Prozent-Welt dreht sich das Verhältnis. Allerdings nicht so dramatisch, wie man im ersten Moment vermuten würde. Mit dem Pflichtzuschuss von 15 % bist du hauchdünn im Plus, mit gerade einmal 18 € pro Monat.

Das ist mathematisch ein Vorteil. Es fühlt sich aber eher wie ein Patt an. Rechnet man die Inflation über 37 Jahre mit, sind diese 18 € am Ende noch weniger wert, als sie heute klingen. Dazu kommt die fehlende Flexibilität. Dein Geld ist bis 67 gebunden, während du an eine ETF-Police jederzeit herankommst.

Richtig interessant wird die Sache erst mit einem Arbeitgeberzuschuss um die 30 %. Dann liegst du 176 € pro Monat vorne, und das ist ein Betrag, für den sich die Bindung diskutieren lässt.

Die Einschränkung bei den 7 %

Es gibt allerdings einen Haken an dieser Welt. Diese Rendite ist je nach Durchführungsweg schlicht unrealistisch, weil die Wahl der Anlage rechtlich eingeschränkt ist. Eine reine fondsgebundene BAV mit echtem ETF-Anteil bietet längst nicht jeder Arbeitgeber an. Tut er es nicht, ist die 7-Prozent-Welt für dich faktisch verschlossen.

Prüfen kannst du das selbst. Schau in die eingesetzten Fonds, dort sind die Investments regelmäßig aufgelistet. Sind sie zu 100 % in Aktien investiert, sind 7 % grundsätzlich möglich. Liegt die Aktienquote darunter, rechne lieber mit 5 %.

Das Kernergebnis

Wenn du eine Sache aus dieser Rechnung mitnimmst, dann diese: Rendite schlägt Zuschuss. Der gut gemeinte Pflichtzuschuss von 15 % ist nett, aber er hat nicht den Hebel, eine schwach investierte BAV wieder auszugleichen.

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Verrentung oder Kapitalauszahlung?

Die ganze Rechnung oben haben wir bewusst mit einer Einmalauszahlung gemacht, weil nur so ein sauberer Vergleich möglich ist. In der Realität hast du am Ende deiner BAV aber meistens zwei Optionen.

Verrentung heißt, du bekommst eine monatliche Rente vom Versicherer, lebenslang. Klingt erstmal verlockend, lebenslang abgesichert zu sein.

Kapitalauszahlung heißt, du bekommst den vollen Betrag mit 67 auf einen Schlag. Was du damit machst, ist deine Sache. Weiter investieren, das Haus abbezahlen, die Reise machen, auf die du 40 Jahre gewartet hast.

Und hier kommt die versprochene Anekdote. Mein letzter BAV-Vertrag lief beim Marktführer und hatte beide Optionen. Ich habe mir spaßeshalber ausgerechnet, wie alt ich werden müsste, damit die Verrentung am Ende mehr Geld bringt als die Kapitalauszahlung.

Die Antwort waren 120 Jahre. Damit es sich gelohnt hätte, hätte ich also einen neuen Rekord für die älteste lebende Person aufstellen müssen. Vielleicht werden wir irgendwann alle so alt. Aber es ist nichts, worauf ich akut wetten würde.

Die Lehre daraus ist nicht, dass eine Verrentung kategorisch Quatsch ist. Dein Vertrag kann deutlich besser dastehen als meiner. Die Lehre ist, dass die Verrentung selbst dann, wenn beide Optionen offenstehen, oft das schwächere Angebot ist. Und jetzt stell dir vor, dein Vertrag erlaubt gar keine Kapitalauszahlung. Dann hast du diese Wahl nicht einmal.

Bei jedem Bestandsvertrag lautet die zentrale Frage deshalb nicht, wie viel du einzahlst. Sondern eine ganz andere. Wie alt musst du werden, damit du dein Geld wiedersiehst?

Was du jetzt tun kannst

Praktisch läuft das auf zwei Wege hinaus.

Deine BAV ist unattraktiv, also klassischer Garantievertrag, mittlere Rendite, kein nennenswerter Zuschuss, womöglich hohe Kosten. Kündigen musst du sie deshalb nicht, meistens geht das ohnehin nicht. Du stellst sie einfach beitragsfrei. Du zahlst also nichts mehr ein, und das bisher Angesparte läuft mit der bisherigen Verzinsung bis zum Renteneintritt weiter.

Die monatliche Rate, die du dir damit zurückholst, investierst du anderweitig. Zum Beispiel in eine eigene ETF-Police oder ab 2027 in das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Wer es lieber selbst in die Hand nimmt, nimmt einen klassischen ETF-Sparplan und sollte vorher wissen, worauf es beim ETF-Kauf ankommt.

Deine BAV ist attraktiv, also fondsgebundene Variante mit echtem ETF-Anteil und ordentlichem Arbeitgeberzuschuss. Dann reize den maximal geförderten Beitrag aus, soweit es dir möglich ist und in deiner Lebenssituation sinnvoll erscheint. In 2026 sind das 338 € sozialabgabenfrei und 676 € steuerfrei pro Monat. Darüber hinaus lohnt es selten, weil genau dort die Ersparnis endet. Ob der Maximalbeitrag für dich der richtige ist, entscheidet dabei nicht der Steuervorteil, sondern die Lücke, die bleibt, wenn du deine Rentenlücke in drei Schritten berechnest.

Fazit in vier Sätzen

Der Weg zu deiner Entscheidung

Zahlt ausschließlich dein Arbeitgeber ein?

ja Klares Ja. Geschenktes Geld nimmst du mit.

nein

Steckt in deinem Vertrag ein echter ETF-Anteil?

nein Beitragsfrei stellen und das Geld privat investieren.

ja

Liegt der Arbeitgeberzuschuss bei rund 30 % oder mehr?

ja Ausreizen, bis zur Förderobergrenze.

nein Patt. Dann entscheidet, was dir Flexibilität wert ist.

Und bei jedem dieser vier Ergebnisse: Prüfe, ob dein Vertrag eine Kapitalauszahlung zulässt.

Die Schwelle von 30 % stammt aus unserer Beispielrechnung, nicht aus dem Gesetz.

Erstens. Schenkt dir dein Arbeitgeber Geld, zahlt er also ein, ohne dass du selbst umwandelst, ist es immer ein klares Ja.

Zweitens. Hast du eine fondsgebundene BAV mit echtem ETF-Anteil, bist du mit dem Pflichtzuschuss von 15 % nur hauchdünn besser als mit einer ETF-Police, nämlich um 18 € im Monat. Das Plus ist so klein, dass die fehlende Flexibilität es oft auffrisst. Richtig interessant wird es erst, wenn dein Arbeitgeber merklich über die Pflicht hinausgeht, Richtung 30 % oder mehr. Und auch dann muss dein Durchführungsweg diese Anlage überhaupt zulassen.

Drittens. Hast du eine klassische BAV mit Garantievertrag oder eine mittlere Rendite um die 5 %, lohnt sie sich gegen die ETF-Police praktisch nicht. Selbst bei 50 % Arbeitgeberzuschuss fehlen dir noch 138 € im Monat. Meine Empfehlung in dem Fall lautet beitragsfrei stellen und das Geld privat investieren.

Viertens. Prüfe bei jeder BAV, ob eine Kapitalauszahlung möglich ist. Wenn nicht, bleibt die Frage, wie alt du werden musst, um dein Geld zurückzubekommen.

Und noch einmal ganz deutlich: Diese Empfehlungen gelten für unsere Beispielrechnung. Dein Angebot kann besser oder schlechter sein. Ob die BAV bei dir der richtige Baustein ist oder ob dein Geld in einer anderen Anlage besser zu deinem Ziel passt, schauen wir uns gerne gemeinsam an. Wir gehen deinen Vertrag durch, prüfen Kosten, Anlage und Zuschuss und sagen dir ehrlich, ob du dabeibleiben oder umsteigen solltest.

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Häufige Fragen

Das hängt an drei Faktoren, nämlich am Arbeitgeberzuschuss, an der Anlage und an den Kosten. Der stärkste davon ist die Anlage. In unserer Beispielrechnung liegt eine BAV mit dem Pflichtzuschuss von 15 % und 5 % Rendite um 384 € Monatsrente hinter einer privaten ETF-Police. Erst mit echtem ETF-Anteil und einem Zuschuss ab rund 30 % zieht sie klar vorbei. Zahlt ausschließlich dein Arbeitgeber ein, lohnt sie sich immer.
Pflicht sind 15 % auf deinen umgewandelten Beitrag. Diesen Zuschuss gibt es seit 2022 auf alle Verträge, also auch auf Altverträge. Wichtig ist die Bedingung dahinter. Er greift nur, sofern dein Arbeitgeber durch deine Entgeltumwandlung tatsächlich Sozialabgaben spart. Das ist meistens der Fall, aber nicht garantiert. Manche Arbeitgeber stocken freiwillig deutlich höher auf, bis hin zur Verdopplung deines Beitrags.
Die Förderung ist gedeckelt. Im Jahr 2026 kannst du 338 € pro Monat sozialabgabenfrei und 676 € pro Monat steuerfrei umwandeln. Beide Grenzen hängen an der Beitragsbemessungsgrenze und steigen deshalb in aller Regel jedes Jahr. Über diese Beträge hinaus einzuzahlen ergibt selten Sinn, weil genau dort die Ersparnis endet, die die BAV überhaupt attraktiv macht.
In der Regel nicht, solange das Arbeitsverhältnis läuft. Der übliche Weg ist stattdessen die Beitragsfreistellung. Du zahlst also nichts mehr ein, das bereits angesparte Kapital läuft aber mit der bisherigen Verzinsung bis zum Renteneintritt weiter. Die frei gewordene Sparrate kannst du dann dort investieren, wo mehr für dich herauskommt.
Nicht auf den vollen Betrag. Für Betriebsrenten gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Freibetrag. Beiträge fallen erst auf den Teil an, der darüber liegt. Bleibt deine Betriebsrente darunter, zahlst du nichts. Der Freibetrag wird in unregelmäßigen Abständen angepasst, seinen aktuellen Wert prüfst du also am besten kurz vor der Auszahlung. Sobald deine Betriebsrente deutlich darüber liegt, bleibt der Abzug aber spürbar. Genau dieser Punkt wird beim Abschluss oft übersehen, weil die Ersparnis auf der Einzahlungsseite viel sichtbarer ist.
Rein mathematisch schlägt die Kapitalauszahlung die Verrentung in den allermeisten Fällen. Bei meinem eigenen letzten BAV-Vertrag hätte ich 120 Jahre alt werden müssen, damit sich die Verrentung gegenüber der Einmalzahlung gelohnt hätte. Das heißt nicht, dass eine Verrentung grundsätzlich schlecht ist, dein Vertrag kann deutlich besser dastehen. Rechne es nur einmal durch, bevor du dich festlegst.
In der typischen Konstellation gewinnt die private Lösung. Bei 5 % Rendite und 15 % Arbeitgeberzuschuss fehlen der BAV 384 € Monatsrente gegenüber einer ETF-Police, obwohl du heute Steuern und Sozialabgaben sparst. Der Grund sind die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die spätere Auszahlung und die eingeschränkte Anlage. Kippt die Rendite auf 7 % oder steigt der Zuschuss Richtung 30 %, dreht sich das Verhältnis.
Alexander Molkenthin, Finanzberater bei Investiquo
Geschrieben von
Alexander Molkenthin

Gründer von Investiquo und unabhängiger Finanzberater. Er hilft beruflich etablierten Menschen, ihre Finanzen zu ordnen und einen klaren Plan für ihre Ziele zu bekommen. Einfach und nachvollziehbar.

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